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Impressum

Barbara Kellner Photography

Medieninhaber: Barbara Kellner

Anton Bosch Gasse 26/9

1210 Wien

+43 676 7708618

contact@barbarakellner.com

Kammer: Wirtschaftskammer Wien

Fachgruppe: Berufsfotografen

Copyright

Alle Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Erlaubnis von Barbara Kellner  in keiner Art und Weise reproduziert, veröffentlicht, vervielfältigt oder anderweitig verwendet werden!

 

All work shown is protected by copyright law and may not be reproduced, released or copied without the written permission of Barbara Kellner!

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Datenschutzerklärung

Der Schutz der persönlichen Daten ist mir ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen werden die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen dieser Website erläutert.


Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit mir aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei mir gespeichert. Diese Daten werden nicht ohne Einwilligung weitergegeben.

 

Diese Website verwendet so genannte "Cookies", kleine Datenstücke, die im Browser eines Website-Besuchers gespeichert werden und in der Regel dazu verwendet werden eine Analyse der Benutzung der Website zu ermöglichen.

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Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter den Google Analytics Bedingungen bzw. unter der Google Analytics Übersicht.


Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

AGB

1. Allgemeines

 

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge, die die Lieferung von Lichtbildern (in der Folge Bilder genannt) beinhalten. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.2. Gegenstand und Zustandekommen der Vereinbarung

Die Vereinbarung kommt durch Übermittlung einer Erklärung per E-Mail durch den Kunden und mit  Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die Form der Bestätigung kann schriftlich, per Fax oder Email erfolgen. 

2. Lieferung der Bilder

2.1.  Die Bilder werden generell über einen Download Link in der aktuellen durch den Fotografen technisch möglichen Auflösung geliefert.

2.2. Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit auf die finalisierten Bilder ein bis drei Wochen ab dem Termin des Shootings, wobei darauf kein Rechtsanspruch besteht.

2.3. Mit der Übergabe der Zugangsdaten für den Download geht die Verantwortung für die Bilder und die an den Bildern gekoppelten Personenrechte (z.B. Recht am eigenen Bild) an den Auftraggeber über.

2.4. Unmittelbar nach Auslieferung der Daten gilt der Auftrag als erbracht und berechtigt zur Rechnungslegung.

3. Urheberrecht

 

3.1. Das Urheberrecht der Bilder liegt immer bei der Fotografin.

3.2. Die von der Fotografin hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, Privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde.

3.3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

3.4. Bei der Verwendung der Bilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin als Urheber des Bildes zu nennen! Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtig den Fotografen zum Schadenersatz.

3.5. Die Rohdaten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich NICHT. Die Fotografin verpflichtet sich NICHT die Rohdaten nach Abgabe der bearbeiteten Bilder aufzubewahren, bewahrt allerdings eine Kopie der bearbeiteten Bilder als Backup auf. Diese nicht verpflichtend länger als 3 Jahre.

 

3. Vergütung

 

3.1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als vereinbarte Pauschale, Stundensatz oder Tagessatz erhoben. 

3.2. Unmittelbar nach Auftragserteilung ist die Fotografin berechtigt eine Anzahlung in Rechnung zu stellen insbesondere bei Buchung eines Newbornshootings.

3.3. Die Anzahlung bei Newbornshootings beträgt 50,- Euro und wird  bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten. Sollte das Shooting aus gesundheitlichen Gründen nicht zustande kommen, wird dieser Betrag dem Auftraggeber rückerstattet.

3.4. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das (Rest) Honorar nach Rechnungslegung längstens binnen 21 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. 3.5. Ab Fälligkeit der Rechnung ist der Auftragnehmer berechtigt Mahngebühren zu verrechnen. Die derzeitige Höhe der Gebühr pro Mahnschreiben beträgt 12 Euro.

Im Fall des Verzugs gelten Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.

4. Haftung

 

4.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von durch den  Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet die Fotografin  aus welchem Rechtstitel immer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4.2. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden beschränkt. Jede Haftung ist auf die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt.

4.3. Die Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. 

 

5. Leistung und Gewährleistung

5.1. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen.

5.2. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung und der angewendeten  optischtechnischen (fotografischen) Mittel.

5.3. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Auftragnehmers liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, Gemütszustand bei Kindern und Babies, Anreisebehinderungen etc.

5.4. Kann der Auftrag zum vereinbarten Termin, aufgrund wichtiger Gründe (Krankheit, usw.) nicht wahrgenommen werden, wird die Fotografin den Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes in Kenntnis setzen. Ein Schadenersatzanspruch in diesem Fall gilt als ausgeschlossen, ein Alternativtermin wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 

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